Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Förderung besteht aus zwei Aspekten:
Voraussetzung ist, dass das Produkt staatlich zertifiziert ist. Damit sind beispielsweise die einbezahlten Beiträge garantiert.
Die finanziellen Zulagen richten sich nach der Höhe der angepsarten Beiträge. Erreichen diese den Mindestbetrag gibt es die volle Riester-Zulage. Wird dieser Betrag nichte erreicht, erlangt man nur eine anteilige Zulage.
Wie hoch der Mindestbetrag ist, richtet sich nach dem Jahr sowie dem Lebensstatus. Alleinstehende, Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder lassen den Mindestbetrag sowie die Zulagenhöhe variieren.
Ab 2008 beträgt die Mindesthöhe 4% bezogen auf den Bruttolohn des Vorjahres inklusive Zulagen.
Daneben werden Aufwändungen zur Riester-Rente durch einen erweiterten Sonderausgabenabzug gewürdigt. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Im Jahr 2008 beträgt der maximale Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwändungen 2.100 Euro. In welcher Höhe nun steuerliche Vorteile erzielt werden, hängt letztendlich vom individuellen Steuersatz ab.
Bedenken Sie, dass die ausbezahlten Renten voll steuerpflichtig sind. Selbst wenn das Einkommen im Rentenalter gering(er) ausfällt, muss man die Einnahmen (nachgelagert) versteuern. Das ist insbesondere aufgrund der neuen Abgeltungssteuer eine interessante Alternative für Sparer.